- Keine Vertragsstrafen - auf finanzieller Sicht sollte ein Vertragsverstoss nicht interessanter sein als ein zufriedenstellend erfüllter Vertrag.
- Geheimhaltungsklauseln müssen zeitlich beschränkt sein, Geheimnisse müssen schriftlich (auch per email) pro Einzelfall mit Ablehnungsmöglichkeit angekündigt werden, und die Klausel muss für beide Seiten gelten.
- Fordert der Auftraggeber einen Kundenschutz für einen Zeitraum muss er während der Schutzdauer alle möglichen weiteren Arbeitsmöglichkeiten bei dem Kunden als Vertrag anbieten - ein Exklusivitätsklauses muss für beide Seiten gelten.